Da immer öfters die Frage kursiert, was man denn nun mit dem A1 fahren darf und was nicht, und sich zum Teil ganze Foren die Köpfe einschlagen, hier die Erklärung.
Vorraussetzung für die Führerscheinklasse A1 ist zunächst ein Alter von 16 Jahren.
Habt ihr den Führerschein in der Tasche dürft ihr Krafträder (nur 2 Räder, nein KEIN Quad) bis zu einer Kubikzahl von 125 und einer maximalen Nennleistung von 11kW (15PS), sowie einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 80Km/h fahren.
Da die Klasse A1 die Klasse M einschließt, dürft ihr logischerweise auch Roller mit maximal 50ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45Km/h fahren.
Dieser Teil war wohl den meisten geläufig. Doch was ist, wenn man die Volljährigkeit erlangt hat? Mopped aufmachen? Drossel raus und Gas? Jein, denn ab 18 Jahren fällt lediglich EINE der drei Beschränkungen der Fahrerlaubnisklasse A1 weg. Und zwar die maximale Höchstgeschwindigkeit von 80Km/h. Es bleibt bei 125ccm und 11kW/15PS. Das resultiert bei den meisten Moppeds dann in einer Endgeschwindigkeit von ca. 120Km/h.
Da die meisten Leichtkrafträder der neueren Generation sowieso nur 15PS haben ist das auch garnicht weiter tragisch. Die älteren 2-Takter wie Aprilia RS, Cagiva Mito oder Honda NSR haben komplett entdrosselt allerdings weit mehr als 15PS und dürfen somit NUR mit dem Führerschein A, im Falle von einem Leistungs/Gewichtsverhältnis von mehr als 0,16kW/kg sogar nur mit dem Führerschein A-unbeschränkt gefahren werden.
Also zusammenfassend...
A1 - ab 16 Jahren:
A1 - ab 18 Jahren:
Vorraussetzung für die Führerscheinklasse A1 ist zunächst ein Alter von 16 Jahren.
Habt ihr den Führerschein in der Tasche dürft ihr Krafträder (nur 2 Räder, nein KEIN Quad) bis zu einer Kubikzahl von 125 und einer maximalen Nennleistung von 11kW (15PS), sowie einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 80Km/h fahren.
Da die Klasse A1 die Klasse M einschließt, dürft ihr logischerweise auch Roller mit maximal 50ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45Km/h fahren.
Dieser Teil war wohl den meisten geläufig. Doch was ist, wenn man die Volljährigkeit erlangt hat? Mopped aufmachen? Drossel raus und Gas? Jein, denn ab 18 Jahren fällt lediglich EINE der drei Beschränkungen der Fahrerlaubnisklasse A1 weg. Und zwar die maximale Höchstgeschwindigkeit von 80Km/h. Es bleibt bei 125ccm und 11kW/15PS. Das resultiert bei den meisten Moppeds dann in einer Endgeschwindigkeit von ca. 120Km/h.
Da die meisten Leichtkrafträder der neueren Generation sowieso nur 15PS haben ist das auch garnicht weiter tragisch. Die älteren 2-Takter wie Aprilia RS, Cagiva Mito oder Honda NSR haben komplett entdrosselt allerdings weit mehr als 15PS und dürfen somit NUR mit dem Führerschein A, im Falle von einem Leistungs/Gewichtsverhältnis von mehr als 0,16kW/kg sogar nur mit dem Führerschein A-unbeschränkt gefahren werden.
Also zusammenfassend...
A1 - ab 16 Jahren:
- 125ccm
- 11kW (15PS)
- maximal 80Km/h
A1 - ab 18 Jahren:
- 125ccm
- 11kW(15PS)
- Geschwindigkeit unbeschränkt